Geschäftsöffnung ab dem 14.04.2020 mit Einschränkungen
Sehr geehrte Kunden!
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat Verordnungen erlassen, die die Ausbreitung des "Coronavirus Typ COVID-19" eindämmen sollen. Eine neue Verordnung besagt, dass kleine Handelsbetriebe ab dem 14.04.2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen.
Diese Voraussetzungen sind:
- Das Anlegen von Schutzmasken im Geschäft, sowohl durch die Mitarbeiter des Geschäftes als auch durch seine Kunden!
Für unsere Kunden stellen wir Schutzmasken bereit, sofern keine eigenen vorhanden sind! - Es darf sich maximal 1 Kunde pro 20m² Geschäftsfläche aufhalten!
Wir achten darauf, dass sich aufgrund unserer Geschäftsgröße maximal 8 Personen im Verkaufsraum aufhalten!
Durch die Einhaltung dieser Voraussetzungen öffnen wir unser Geschäft wieder ab Dienstag, den 14.04.2020!
Die Öffnungszeiten sind von 09:00-12:00 und 13:00-18.00 Uhr.
Hinweis: Bitte beachten Sie weiterhin das Betretungsverbot bei einer akuten Corona-Infektion!